Damit hat jeder Patient mindestens einmal im Jahr Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Welche Indikation vorliegt, ist unerheblich, solange der Patient ein Inhalativum benötigt.
Wenn Sie diese pharmazeutische Dienstleitung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Hier finden Sie eine Langfassung der Vereinbarung zur Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung.