Wir zeigen Ihnen den korrekten Umgang und die richtige Inhalationstechnik mit Ihrem Inhalator.
Seit Juni 2022 haben Sie auch die Möglichkeit diese pharmazeutische Dienstleistung bei uns in Anspruch zu nehmen, Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten ab einem Alter von sechs Jahren mit einer Neuverordnung eines Inhalators. Inhalator -Wechsel oder die während der vergangenen zwölf Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung für ihr aktuelles Inhalationssystem in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und nicht in das Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind. Damit hat jeder Patient mindestens einmal im Jahr Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung. Welche Indikation vorliegt, ist unerheblich, solange der Patient ein Inhalativum benötigt.
Wenn Sie diese pharmazeutische Dienstleitung in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Hier finden Sie eine Langfassung der Vereinbarung zur Inanspruchnahme der pharmazeutischen Dienstleistung.
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