Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten, die nach Selbstauskunft einen bekannten Bluthochdruck haben und mindestens ein verordnetes blutdrucksenkendes Mittel einnehmen. Dazu zählen Diuretika, Betablocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Sartane sowie Clonidin, Moxonidin und Doxazosin. Die »standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck« kann nach einer Neuverordnung oder Änderung der antihypertensiven Medikation erfolgen, wenn der Patient sein Medikament mindestens zwei Wochen einnimmt.
Diese Blutdruckmessung kann einmal im Jahr erfolgen. Ändert sich die antihypertensive Medikation (neuer Wirkstoff, andere Dosierung etc), auch eher. Gemessen werden sollte, wenn der Patient die neue Medikation mindestens zwei Wochen anwendet.
Bitte kontaktieren Sie uns für einen Termin, damit wir uns genug Zeit für Sie nehmen können.
Wichtig: bitte in der Stunde vor der Messung auf Koffein, Alkohol und Nikotin verzichten.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.